Dienstag, 13. August 2013

Wahrheitssuche

Ein Angeklagter hat das Recht, sich zur Anklage zu äußern und zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, sich zu verteidigen und muss sich nicht selbst belasten, gilt als durch die Grundrechte gesicherter Grundsatz in jedem Strafprozess.

Im Wahlkampf scheinen für einige Beteiligte andere Prinzipien zu gelten, wogegen erstmal nichts zu sagen wäre, wenn sie sich nicht selbst gerne auf die dem Gegner verweigerten Rechte beriefen, sobald es opportun erscheint.

Sofern die Regierung es für nötig hält qua Regierungssprecher den Fraktionsvorsitzenden der Opposition zu beschuldigen, muss diesem auch eine gleichrangige Verteidigung zugestanden werden, es sei denn, es stellte sich heraus, dass bis zur Wahl keiner mehr ernst zu nehmen ist - dann sollte dies auch so korrespondiert werden, würden Grundrechte für diese Regierung noch weiter gelten, wäre nicht alles nachrangig der Wiederwahl und dem wohl SuperGrundrecht der Sicherheit dazu.

So relativiert sich der Begriff der Wahrheit auch in Zeiten des Wahlkampfes mal wieder und es fragt sich nur, ob der Wähler daraus irgendeine Konsequenz zieht, es eine Alternative gibt.
jt 13.8.13

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